Institutionelles Schutzkonzept für den Seelsorgebereich Swisttal verabschiedet
Das Schutzkonzept wurde über mehrere Jahre von einem multikompetenten Team erarbeitet und mit dem Erzbistum abgestimmt. Wir möchten unsere Einrichtungen und unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden zu kompetenten Expertinnen und Experten zum Thema Kinderschutz machen, bei denen Kinder und Jugendliche und darüber hinaus hilfe- und schutzbedürftige Erwachsene sich gesund und selbstbewusst entfalten und Hilfe finden können. Dieses wird in unserem Schutzkonzept und unseren Konzeptionen sichtbar, aus denen unsere fachliche, ethische und christliche Grundhaltung hervorgeht.
Grundlage für das ISK ist die Präventionsordnung für alle fünf Diözesen in NRW. Sie gilt ausnahmslos für alle kirchlichen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten - Spielgruppen, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendverbände, Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Tagungshäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe und Beratungsstellen.
Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen, hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen und gegenüber uns selbst. Durch genaues Hinsehen, klares Benennen von Situationen und Ermöglichen von veränderbaren Strukturen tragen wir zu deren Schutz vor jeglicher Gewalt sowie insbesondere sexualisierter Gewalt bei. Für uns ist Prävention ein fester Bestandteil unseres Handelns und gelebte Erziehungshaltung.
Das Institutionelle Schutzkonzept benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und zeigt mögliche Beschwerdewege für Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt auf. Jede Beschwerde wird ernst genommen und vertraulich behandelt.
Das ISK wird regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und bei Bedarf angepasst. Dies geschieht z.B. bei einem Vorfall von sexualisierter Gewalt oder grober Grenzverletzung, um die Schutzfaktoren entsprechend anzupassen, bei strukturellen Veränderungen im Seelsorgebereich sowie bei massiver Veränderung der Lebenswirklichkeit von Gesellschaft bzw. Kindern und Jugendlichen, die andere bzw. zusätzliche Schutzvorkehrungen notwendig machen. Spätestens fünf Jahre nach In-Kraft-Setzen des ISK steht eine generelle Überprüfung an.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Prävention. Das ISK können Sie nachfolgend downloaden.