Der Kirchengemeindeverband (KGV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird durch den Erzbischof errichtet. Seinen Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft erlangt der KGV mit der Anerkennung durch den Regierungspräsidenten.
Der KGV Swisttal wurde am 01.01.2005 errichtet und ist das oberste Verwaltungsorgan der Pfarreiengemeinschaft. Ihm obliegen:
- die Rechtsträgerschaft aller beteiligten Pfarreien,
- die Anstellungsträgerschaft für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. des Küsterdienstes, der Kirchenmusik, der Pfarrämter sowie
- die Trägerschaft der Kindertagesstätten.
Dem KGV gehören die acht rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden im Seelsorgebereich Swisttal an. Diese sind weiterhin verantwortlich für die Verwaltung ihres örtlichen Kirchenvermögens sowie die Unterhaltung ihrer kirchlichen Gebäude und Liegenschaften.
Die Verbandsvertretung des KGV hat folgende Mitglieder: