Jede der acht rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden im Seelsorgebereich hat einen eigenen Kirchenvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Verwaltung seines örtlichen Kirchenvermögens sowie die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude und Liegenschaften.
Zur Entlastung des Pfarrers wurde in jedem Kirchenvorstand ein geschäftsführender Vorsitzender bestellt.