Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist die demokratisch gewählte Vertretung der Gläubigen im Seelsorgebereich und vertritt diese in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen. Die Pfarrgemeinderatswahl findet alle vier Jahre statt.
Der PGR trägt maßgeblich zum pastoralen Leben und spirituellen Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich bei.
Gemeinsam mit dem Pastoralteam benennt er die Leitlinien, Schwerpunkte und Zielsetzungen des Pastoralkonzeptes und berät den Pfarrer bei seinen Entscheidungen.
Die Sorge um Jugend, Ehe und Familie findet dabei besondere Berücksichtigung. Er fördert eine Kultur des Ehrenamtes und vernetzt die verschiedenen kirchlichen Orte und die Verbände, Vereine, Gruppen und Projekte miteinander.
Der Pfarrgemeinderat tagt einmal im Monat. In zusätzlichen Arbeitskreisen werden bestimmte Themen vertieft und Veranstaltungen gemeinsam mit den Pfarrausschüssen vorbereitet.